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Wellnesshotel ist nicht gleich Wellnesshotel. Das brauchen wir Ihnen eigentlich nicht zu sagen. So manchens Hotel mit Sauna und kleinem Pool bezeichnet sich selbst als Wellness-Hotel, da der Begriff nicht geschützt ist. Daher stellt sich die Frage: "Woran erkenne ich denn hinter den schönen Bildern der Hochglanzprospekte ein gutes Wellnesshotel?" Der Deutsche Wellness Verband e.V., der selbst auch Wellness-Hotels zertifiziert, gibt hier 10 Faustregeln für die Hotelbewertung: |
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[ Schlagwörter: Wellness-Hotels - Anwendungen - Ernährungswünsche - Beratung -
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| Nicht biblich - aber nützlich: "Die 10 Gebote" des Deutschen Wellnessverbandes e.V. zur Auswahl eines geeigneten Wellness-Hotels. Dass Wellnesshotel nicht gleich Wellnesshotel ist, brauchen wir Ihnen nicht zu sagen. Nun dürfen Sie zurecht fragen: "Woran erkenne ich denn hinter den schönen Bildern der Hochglanzprospekte wo auch wirklich ein gutes Wellnesshotel?"Der Deutsche Wellness Verband e.V., der selbst auch Wellness-Hotels zertifiziert, gibt hier 10 Faustregeln für die Hotelbewertung: 1. Es sollte sich um ein auf Wellness spezialisiertes Hotel handeln. 2. Den Gästen sollte eine weiträumige Badelandschaft, ein Fitnessraum mit modernen Geräten und ein großzügiger Anwendungsbereich zur Verfügung stehen. 3. Die Hotelküche muss auf besondere Ernährungswünsche, wie beispielsweise Diäten oder Diabetes, Rücksicht nehmen. 4. Das Preis-Leistungs-Verhältnis sollte angemessen sein. Faustformel: ein Euro pro Minute bei individueller Behandlung. 5. Die Kunden sollten zu jeder Behandlung vorab eine ausführliche Beratung erhalten. 6. Am meisten bringt ein Wellness-Aufenthalt, wenn die Kunden vor Ort Tipps für Ernährung, Bewegung und Entspannung bekommen, die sie später auch zu Hause umsetzen können. 7. Allen Mitarbeiter müssen eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation vorweisen können. 8. Wellness-Angebote sollten nicht auf bestimmte Tage reduziert sein, sondern die ganze Woche über zugänglich sein. 9. So selbstverständlich es auch klingt: Es müssen unbedingt ausreichend Nichtraucherzimmer zur Verfügung stehen. 10. Gemeinschaftlich genutzte Räume wie zum Beispiel das Hotelrestaurant sollten klar abgetrennte Nichtrauerbereiche haben. Auch im Wellness-Bereich gehört Tabakqualm zu den absoluten Tabus. Quelle: Deutscher Wellness Verband |
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